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Beförderungspapier
X4fleet – Modul

Transport gefährliche Güter

Gefähr­li­che Güter wer­den in einer hoch­in­du­stria­li­sier­ten Gesell­schaft häu­fig
ver­wen­det und natür­lich auch beför­dert. Wich­tig bei Trans­por­ten ist es, Leben
und Gesund­heit von Men­schen sowie von Tie­ren zu schüt­zen sowie Gefah­ren
für die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung abzu­wen­den.
Für den Trans­port gefähr­li­cher Güter wur­den des­halb natio­na­le und inter­na­tio­na­le Regel­wer­ke geschaf­fen, mit denen der siche­re Trans­port die­ser sen­si­blen Güter
grund­sätz­lich gewähr­lei­stet ist.

In x4fleet steht dem User eine voll­stän­di­ge Gefahr­gut Daten­bank und Funk­tio­nen für die Erstel­lung von Beför­de­rungs­pa­pie­ren zur Verfügung.

Gefahrgut Datenbank

Der Dis­po­nent hat jeder­zeit die vol­le Über­sicht über den jewei­li­gen Stand­ort der Fahr­zeu­ge und deren Sta­tus. Sind im Rah­men von Logi­stik 4.0 Pro­jek­ten Sen­so­ren an X4fleet ange­schlos­sen, kann deren Zustand direkt auf dem Moni­to­ring Bild­schirm ange­zeigt wer­den.
Er kann mit ein­zel­nen kom­mu­ni­zie­ren oder eine Mel­dung an Alle sen­den. Dies kann er mit Text- oder Sprach­nach­rich­ten machen.

In Zusam­men­ar­beit mit dem Eco­med Storck Ver­lag wur­de eine Gefahr­gut Daten­bank ange­legt. Die­se ent­hält alle not­wen­di­gen Daten für die Erstel­lung von Begleit­do­ku­men­ten und Beför­de­rungs­pa­pie­re. Die Daten­bank steht in Deutsch zur Ver­fü­gung, kann aber bei Bedarf für jede euro­päi­sche Spra­che erwei­tert werden.

 

Beförderungspapier

Beförderungspapier

Der Dis­po­nent hat jeder­zeit die vol­le Über­sicht über den jewei­li­gen Stand­ort der Fahr­zeu­ge und deren Sta­tus. Sind im Rah­men von Logi­stik 4.0 Pro­jek­ten Sen­so­ren an X4fleet ange­schlos­sen, kann deren Zustand direkt auf dem Moni­to­ring Bild­schirm ange­zeigt wer­den.
Er kann mit ein­zel­nen kom­mu­ni­zie­ren oder eine Mel­dung an Alle sen­den. Dies kann er mit Text- oder Sprach­nach­rich­ten machen.

Kei­ne Ban­ge vor Poli­zei­kon­trol­len, mit kor­rek­ten Beför­de­rungs­pa­pie­ren sind sie auf der siche­ren Seite.

Als Beför­de­rungs­pa­pier im Sin­ne der ADR/SDR gilt jenes Begleit­pa­pier, in dem die nach ADR/SDR vor­ge­schrie­be­nen Ein­tra­gun­gen ent­hal­ten sind. In der Pra­xis wer­den oft Lie­fer­schei­ne oder Fracht­brie­fe dazu ver­wen­det, die­se müs­sen aller­dings die erfor­der­li­chen Ein­tra­gun­gen voll­stän­dig ent­hal­ten. Hier unter­stützt das Modul Trans­port gefähr­li­cher Güter den Dis­po­nen­ten oder Gefahrgutbeauftragten.

Das Beför­de­rungs­pa­pier ist kei­ner beson­de­ren Form­vor­schrift unter­stellt. Not­wen­dig ist jedoch eine voll­stän­di­ge und plau­si­ble Klas­si­fi­zie­rung für jedes Gefähr­li­che Gut.
Die Rei­hen­fol­ge der Benen­nung des zu beför­der­den Gutes ist vorgeschrieben.

Ver­ant­wort­lich für die Erstel­lung des Beför­de­rungs­pa­piers ist der Versender.